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   OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06   

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https://dejure.org/2007,8010
OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06 (https://dejure.org/2007,8010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 U 41/06 (https://dejure.org/2007,8010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 U 41/06 (https://dejure.org/2007,8010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch wegen der Überschwemmung eines Hauses; Anspruch aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff; Verpflichtung der Gemeinden zur Entwässerung von Baugebieten; Schutz eines Baugebiets vor Regenwasser aus einer Nachbargemeinde; Ausreichende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; StaatshaftungsG § 1; ; HPflG § 2 Abs. 1 S. 1; ; HPflG § 2 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Zur Amtshaftung wegen Überschwemmung nach Starkregenereignis und nicht entsprechender Dimensionierung der Entwässerungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Stadt Fürstenwalde schuldet bei Jahrhundertregen keinen Ersatz für Schäden durch Überschwemmungen im Neubaugebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt muss nach Jahrhundertregen keinen Schadenersatz wegen Überschwemmungen zahlen - Risiko durch selten auftretenden Starkregen trägt Grundstückseigentümer selbst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 121/05

    Überlauf eines offenen Rückhaltebeckens bei Katastrophenregen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Der Kläger beruft sich hierzu auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 05.10.1989 (Az. III ZR 66/88), 18.02.1999 (NVwZ 1999, 689), 04.04.2002 (BauR 2002, 1374) und 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und folgert daraus eine Haftung der Beklagten im vorliegenden Fall.

    Im Hinblick auf die Urteile vom 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und 11.03.2004 (BGHZ 158, 263; s. auch Urteil vom 05.10.1989) verkennt der Kläger, dass die Frage der Zumutbarkeit für die Dimensionierung einer Entwässerungsanlage dort (nur) im Rahmen eines etwaigen Ausschlusses der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 HPflG respektive bezüglich eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff erörtert wurde.

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03

    Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Im Hinblick auf die Urteile vom 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und 11.03.2004 (BGHZ 158, 263; s. auch Urteil vom 05.10.1989) verkennt der Kläger, dass die Frage der Zumutbarkeit für die Dimensionierung einer Entwässerungsanlage dort (nur) im Rahmen eines etwaigen Ausschlusses der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 HPflG respektive bezüglich eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff erörtert wurde.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.03.2004 (BGHZ 158, 263 ff.) einen Anspruch aus enteignendem Eingriff bejaht, ist dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Der Kläger beruft sich hierzu auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 05.10.1989 (Az. III ZR 66/88), 18.02.1999 (NVwZ 1999, 689), 04.04.2002 (BauR 2002, 1374) und 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und folgert daraus eine Haftung der Beklagten im vorliegenden Fall.
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Der Kläger beruft sich hierzu auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 05.10.1989 (Az. III ZR 66/88), 18.02.1999 (NVwZ 1999, 689), 04.04.2002 (BauR 2002, 1374) und 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und folgert daraus eine Haftung der Beklagten im vorliegenden Fall.
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 70/01

    Amtspflichten einer Gemeinde bei Erschließung eines Baugebiets;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Der Kläger beruft sich hierzu auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 05.10.1989 (Az. III ZR 66/88), 18.02.1999 (NVwZ 1999, 689), 04.04.2002 (BauR 2002, 1374) und 19.01.2006 (BauR 2006, 819) und folgert daraus eine Haftung der Beklagten im vorliegenden Fall.
  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Ein solcher kommt in Betracht, wenn in eine als Eigentum geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, wenn also die hoheitliche Maßnahme unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit abverlangt wird (BGH, Urteil vom 27.01.1983, Az. III ZR 70/81; BGHZ 55, 229).
  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 70/81

    Amtspflichtverletzung - Gemeinde - Kanalisation - Ausbau- und Unterhaltspflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Ein solcher kommt in Betracht, wenn in eine als Eigentum geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, wenn also die hoheitliche Maßnahme unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit abverlangt wird (BGH, Urteil vom 27.01.1983, Az. III ZR 70/81; BGHZ 55, 229).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06

    Staats- und Amtshaftung: Schadensersatz wegen eines Überschwemmungsschadens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Darüber hinaus ist ein solcher Anspruch im Hinblick auf den insoweit vorrangigen § 1 StaatshaftungsG ausgeschlossen (s. hierzu Senat, Urteil vom 16.01.2007, Az. 2 U 24/06).
  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 13/83

    Bindungswirkung eines auf Teilklage ergehenden Grundurteils; Haftung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Zum anderen hat die Beklagte keine Maßnahme durchgeführt, durch die der Anfall des abzuführenden Wassers auf dem Grundstück des Klägers verstärkt worden wäre (so aber in den Fällen, in denen von der Rechtsprechung ein solcher Anspruch bejaht oder jedenfalls für möglich gehalten wurde: BGH a.a.O.; NJW 1985, 496).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2002 - 2 U 29/01

    Haftung des Straßenbaulastträgers für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 2 U 41/06
    Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Verpflichtung der Gemeinden zur Entwässerung aufgestellt hat und denen der Senat folgt (vgl. etwa Urteil vom 12. März 2002, Az.: 2 U 29/01, LKV 2003, 246 ff.), zutreffend dargestellt und angewendet.
  • OLG Brandenburg, 08.12.2015 - 2 U 15/13

    Haftung einer Gemeinde bei Überschwemmung eines Hauses durch Überlauf einer

    Der Anspruch aus § 1 Staatshaftungsgesetz hat - wie der Senat in den Urteilen vom 29.05.2007 - 2 U 41/06 - und 16.01.2007 - 2 U 2 U 24/06 - ausgeführt hat - im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff.

    Bei einer durch die Gemeinde geschaffenen Regenrückhalteanlage kommt es - anders als bei Kanalisationsanlagen - nicht in erster Linie auf die Frage an, inwieweit diese nur einem fünf- oder zehnjährigen Bemessungsregen standhalten muss, sondern im Hinblick auf einen Anspruch aus § 1 StHG bzw. enteignendem - und dann wohl erst recht aus enteignungsgleichem - Eingriff auch darauf, ob die Gemeinde, da sie mit der Errichtung der Anlage eine latente Gefahr geschaffen hat (vgl. hierzu BGHZ 158, 263 ff.; BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 121/05; Senat, Urteil vom 29.05.2007, 2 U 41/06), alles zur Vermeidung des Schadens Erforderliche getan hat.

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